Schnellnavigation Seitenknopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenknopf
  • Kontakt
  • Facebook
  • Instagram
  • Youtube
  • Newsletter

Wird oft gesucht...

Museum
Ausstellung
Kindergeburtstag
Stadtarchiv
Führungen
Bücher / Veröffentlichungen Stadtarchiv
Bücher / Veröffentlichungen Stadtmuseum
Fundstücke
Sie befinden sich hier:
    • Stadtarchiv

Lärmschutz

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Termin vereinbaren
Gebühren
Formulare / Downloads
Onlinedienst
Sonstiges
Kurzbeschreibung

Allgemeine Informationen zum Lärmschutz

Beschreibung

Das Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) legt grundsätzlich fest, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Für alle nicht dem Anlagenbegriff unterliegenden Geräuschquellen wird eine von 22:00 bis 6:00 Uhr einzuhaltende Nachtruhe festgelegt. Dies gilt insbesondere für Musikanlagen, Beschallungen mit Lautsprechern, für das Spielen von Musikinstrumente und das Bedienen von Tonwiedergabegeräten aller Art.

Ausnahmegenehmigungen vom LImSchG können Sie beim Referat Recht und Ordnung beantragen. Für Veranstaltungen wird in Langenfeld die Auflage erteilt, die in der Ordnungsbehördlichen Satzung der Stadt Langenfeld enthaltene Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr einzuhalten. Ferner werden Ausnahmen nur im Rahmen der Nachtruhe erteilt, d.h. die Genehmigungen gelten nur bis 22:00 Uhr.

Wer ohne eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz Lärm verursacht, der Dritte nicht nur unwesentlich belästigt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Für Feste, Feiern und Veranstaltungen unter freiem Himmel empfiehlt es sich daher, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz zu beantragen. Hierfür kann das Formular für Sondernutzungen und Plakatierungsgenehmigungen verwendet werden.

 

 

Rechtsgrundlage(n)

Landesimmissionsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld

Verfahrensablauf

Berechtigte Beschwerden über Lärmbelästigungen können im Referat Recht und Ordnung bei den genannten Ansprechpartnerinnen zur Anzeige gebracht werden.

weiterführende Informationen
Grillen, Qualm und Rasenmähen - Verhaltensregeln im Sommer
 
 


Gebühren:

Pro Tag fallen Gebühren in Höhe von 25,00 EUR an.

Kontakte:


leer
Seitenfuss
  • Datenschutz  | 
  • Barrierefreiheit  | 
  • Impressum  | 
  • Sitemap  | 
  • Kontakt

Anschrift

Hausanschrift:
Stadtmuseum | Stadtarchiv Langenfeld
im Freiherr-vom-Stein-Haus
Hauptstraße 83
40764 Langenfeld
     
Telefon: 02173/794-4410
Telefax: 02173/9193977
E-Mail: stadtmuseum@langenfeld.de
Internet: www.stadtmuseum-langenfeld.de

  • Öffnungszeiten
  • Kontakt
  • Newsletter
Navigation
  • Ausstellungen
    • Dauerausstellung
    • Sonderausstellungen
      • Aktuelle Ausstellungen
      • Ausstellungsarchiv
      • Ausstellungsvorschau
    • Leihausstellung
  • Stadtmuseum
    • Ausstellungen
    • Adresse, Öffnungszeiten
    • Kontakt
    • Führungen
    • Räume, Vermietung, Trauungen
    • Kotten
    • Team / Ansprechpartner
    • Stellenausschreibungen
    • Förderverein
    • Publikationen
    • Presse
    • Stadtgeschichte
  • Stadtarchiv
    • Team / Ansprechpartner
    • Adresse, Öffnungszeiten
    • Archivbestände
    • Publikationen
    • Gebührenordnung
    • AK Ahnenforschung
  • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Museumspädagogik
      • Führungen
      • Kindergeburtstag
      • Kitas und Schulen
    • Newsletter