Kostenerstattungsbeträge nach Baugesetzbuch
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Da Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) die planungsrechtliche Grundlage für spätere (Bau-) vorhaben und damit Eingriffe im Sinne der Naturschutzgesetze schaffen können, sollen diese Eingriffe auf ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Für die Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen erhebt die Stadt Langenfeld Kostenerstattungsbeträge von den Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen der zugeordneten Grundstücke.
Die erstattungsfähigen Kosten werden dabei nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche auf die zugeordneten Grundstücke verteilt.
Rechtliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Gemeindeordnung (GO)
- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB in der Stadt Langenfeld Rhld.