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Kurzbeschreibung

Nachträgliche Ausstellung von standesamtlichen Urkunden

Beschreibung

Aus den beim Standesamt geführeten Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können nachträglich Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Das Standesamt stellt grundsätzlich folgende Urkunden aus:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden

Neben den Personenstandsurkunden können auch beglaubigte Registerauszüge ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Urkunden erhalten nur Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern), ferner Personen mit einem nachgewiesenen rechtlichen Interesse oder einer schriftlichen Vollmacht.

Verfahrensablauf

Nach der Erstbeurkundung können weitere Personenstandsurkunden über unseren Bestellsevice online beantragt und bezahlt werden.

Alternativ können die Personenstandsurkunden auch unter persönlicher Vorsprache innerhalb der regulären Öffnungszeiten beim Standesamt beantragt und abgeholt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Neben Urkunden in deutscher Sprache können auch internationale Urkunden ausgestellt werden. Internationale Urkunden sind für die Verwendung im Ausland bestimmt. Die Urkunden sind in deutscher und englischer Sprache sowie in den Amtssprachen folgender Staaten gefasst: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Frankreich. Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien und Türkei.


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Bothas, Anja 02173 794-2452
Müller, Michael 02173 794-2451
Bearbeitungsdauer:
<p>7-14 Tage</p>
Bearbeitungsgebühren:

Die Ausstellung einer Urkunde kostet 10,00 €.
Bei Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des o.g. Betrages.

 
Zuständiges Amt:
>> Standesamt - Referat 245
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Anschrift

Hausanschrift:
Stadtmuseum | Stadtarchiv Langenfeld
im Freiherr-vom-Stein-Haus
Hauptstraße 83
40764 Langenfeld
     
Telefon: 02173/794-4410
Telefax: 02173/9193977
E-Mail: stadtmuseum@langenfeld.de
Internet: www.stadtmuseum-langenfeld.de

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